Staatsgrenzen sind politische Linien, gezogen von einer Macht, die ihre Reichweite zuallererst räumlich fixiert. Die Integrität des Territoriums garantiert die Gebietshoheit der souveränen Gewalt.
Praktisch jedoch funktionieren Grenzen als Selektionsmaschinen, welche die Unterscheidung »durchlassen – nicht durchlassen« prozessieren: Sie regeln, welche Menschen in ein Staatsgebiet hinein- oder herausdürfen, welche herausmüssen und welche nicht. Mögen auch Grenzregime wechseln, was bleibt, ist das Prinzip der Selektion.
Doch Grenzen produzieren nicht nur Staatsbürger und Ausländer, Immigranten und Emigranten, Ausgewiesene und Abgewiesene, sondern auch Grenzverletzer, die sich aus den unterschiedlichsten Gründen der Limitierung ihrer Bewegungsfreiheit widersetzen und das staatliche Gebot »Halt! Nicht weiter!« ignorieren. Grenzverletzung ist darum ein Akt politischer Subversion, doch keineswegs immer auch eine Subversion des Politischen.